Gerade in Zeiten knapper staatlicher Kassen ist zu beobachten, daß die Finanzverwaltung den Kontrolldruck auf die Steuerpflichtigen erhöht. Das dazu erforderliche Instrumentarium wird ihr von einem Gesetzgeber an die Hand gegeben, der selbst häufig wenig mehr versteht von den Gesetzesvorlagen aus dem Hause des Finanzministers als die Notwendigkeit, staatliche Einnahmen zu generieren.
Immer häufiger werden auch kleinteilige Sachverhalte aufgegriffen, wobei nicht selten im Zusammenwirken mit der Steuerfahndung/Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzämter (sog. „Kombi-Prüfung“) ein enormer Druck auf den bereits strukturell unterlegenen Steuerpflichtigen bzw. die verantwortlichen Geschäftsführer aufgebaut wird, der zu einer existenzvernichtenden Belastung führen kann. Durchsuchungen beim Steuerpflichtigen wie auch bei den steuerlichen Beratern sind an der Tagesordnung.
Um in dieser Situation zu bestehen, bedarf es unabhängiger Berater, die sowohl das materielle Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht wie auch das Steuerstrafrecht und Strafverfahrensrecht beherrschen. Tatsächliche Verständigung, der Gang zu den Finanzgerichten und die kalkulierte Beilegung auch und gerade der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind stets gleichzeitig im Blick zu behalten. So kann den Finanzbeamten auf Augenhöhe begegnet und ein für den Mandanten akzeptables Ergebnis erreicht werden.