Dr. Bloß Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rostock

Gerade in Zeiten knapper staatlicher Kassen ist zu beobachten, daß die Finanzverwaltung den Kontrolldruck auf die Steuerpflichtigen erhöht. Das dazu erforderliche Instrumentarium wird ihr von einem Gesetzgeber an die Hand gegeben, der selbst häufig wenig mehr versteht von den Gesetzesvorlagen aus dem Hause des Finanzministers als die Notwendigkeit, staatliche Einnahmen zu generieren.

Immer häufiger werden auch kleinteilige Sachverhalte aufgegriffen, wobei nicht selten im Zusammenwirken mit der Steuerfahndung/Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzämter (sog. „Kombi-Prüfung“) ein enormer Druck auf den bereits strukturell unterlegenen Steuerpflichtigen bzw. die verantwortlichen Geschäftsführer aufgebaut wird, der zu einer existenzvernichtenden Belastung führen kann. Durchsuchungen beim Steuerpflichtigen wie auch bei den steuerlichen Beratern sind an der Tagesordnung.

Um in dieser Situation zu bestehen, bedarf es unabhängiger Berater, die sowohl das materielle Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht wie auch das Steuerstrafrecht und Strafverfahrensrecht beherrschen. Tatsächliche Verständigung, der Gang zu den Finanzgerichten und die kalkulierte Beilegung auch und gerade der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind stets gleichzeitig im Blick zu behalten. So kann den Finanzbeamten auf Augenhöhe begegnet und ein für den Mandanten akzeptables Ergebnis erreicht werden.

Für Sie im Einsatz:

Dr. Hans-Ulrich Bloß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Entscheidende Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg ist eine dem Unternehmensgegenstand dienliche Binnenstruktur. In der Euphorie der Gründung werden mögliche künftige Konfliktfelder jedoch schnell übersehen und dem Gesellschaftsvertrag, der Geschäftsordnung und der Relevanz von Gesellschaftervereinbarungen keine oder nur wenig Bedeutung beigemessen.

Bei späteren Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen oder Blockadesituationen erweist sich das schnell als erhebliches Hindernis – als Hindernis, das nicht selten den Unternehmenserfolg gefährdet.

Wir erarbeiten für unsere Mandanten das passende Vertragswerk und entwickeln im Gesellschafterstreit gemeinsam mit ihnen die richtige Strategie. Dabei binden wir die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe dort konsequent ein, wo substantielle Verhandlungen sich als fruchtlos erweisen.

Für Sie im Einsatz:

Dr. Hans-Ulrich Bloß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Dr. Hans-Ulrich Bloß

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

(bis 2014 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)

Dr. Hans-Ulrich Bloß hat sich auf das Gesellschaftsrecht mit all seinen Facetten spezialisiert. Langjährige Erfahrungen im Insolvenzrecht und Grundstücksrecht unterstreichen seine wirtschaftsrechtliche Kompetenz.

Daneben bilden seit jeher das Steuerrecht und Steuerstrafrecht den weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit; so insbesondere die Verteidigung im Steuerstrafverfahren, die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden in Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Verfahren wie auch die Steuerberaterhaftung.

Nach der Ausbildung zum Steuerfachangestellten folgten Studium und Promotion an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er ist Reserveoffizier und Ausdauersportler und seit August 2023 Honorarkonsul der Republik Österreich für den Amtsbezirk Mecklenburg-Vorpommern.

Im Unternehmen bilden bebaute und unbebaute Grundstücke häufig das wesentliche Anlagevermögen. Auch bei der privaten Vermögensvorsorge sind Grundstücke regelmäßig wichtiger Bestandteil. Ihr meist kreditfinanzierter Erwerb bildet die Grundlage. Verwaltung, Wertsteigerung und Sicherung sowie Verwertung folgen. In der Regel sind erhebliche Werte betroffen – und verschiedenste Rechtsgebiete, zu denen wir umfassend beraten.

Über die Gestaltung, Prüfung und Abwicklung von Grundstücks- und Wohneigentumskaufverträgen, die Beratung zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Belangen, die Vertretung unserer Mandanten wegen Gewährleistung bis zur Beratung und Vertretung zu Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts behalten wir die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im Blick.

Dabei können wir auf ein über Jahre gewachsenes Netzwerk von Notaren, Vermittlern, Verwaltern, Bauträgern und Finanzierern zurückgreifen.

Neben dem Grundstücksrecht hat sich das Maklerrecht als eigenständige Materie etabliert. Maklerverträge und begleitende Verträge – wie etwa Reservierungsvereinbarungen – unterziehen wir wegen der kritischen Rechtsprechung besonders eingehender Prüfung. Maklerunternehmen stehen wir bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen zur Seite. Erforderlichenfalls vertreten wir deren Ansprüche auf Maklerprovision engagiert auch vor Gericht. Demgegenüber können sich Maklerkunden auf unser Fachwissen bei der Abwehr unberechtigter Provisionsansprüche verlassen.

Für Sie im Einsatz:

Roger Schulze Temming

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dr. Hans-Ulrich Bloß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Bereits mit der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters greift der Staat empfindlich ein in die Autonomie des Unternehmens, die mit einer regelmäßig nachfolgenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens ganz verloren zu gehen droht. Nicht selten steht damit auch die Existenz des Unternehmenslenkers auf dem Spiel.

Vorsorge zur Vermeidung von Insolvenzlagen, Abwehr unzulässiger Eröffnungsanträge, kompetente Vertretung bereits im vorläufigen Verfahren gegen Inanspruchnahmen der Geschäftsführung durch den Insolvenzverwalter, die Finanzverwaltung oder Sozialversicherungsträger bilden regelmäßig den Schwerpunkt nachgefragter Beratung. Zudem sind strafrechtliche Spätfolgen zu beachten, die nicht selten ihren Ursprung in tendenziösen oder auch nur schlampigen Insolvenzgutachten haben.

Unsere langjährige Erfahrung und unser hartnäckiges Engagement sichern unseren Mandanten auch in schwieriger Situation noch Handlungsoptionen.

Für Sie im Einsatz:

Dr. Hans-Ulrich Bloß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Immobilien sind die Grundlage erfolgreichen Wirtschaftens. Gleichzeitig sind sie ein knappes Gut.

Die hohe Zahl der Mieter trifft daher auf wenige Vermieter, die sich ihrer Marktmacht nur zu bewußt sind. Der Vermieter erwartet zu recht Planungssicherheit und Absicherung gegen finanzielle Schwächen der Mieter, denen er sein Eigentum über lange Jahre zur Nutzung überläßt. Der Mieter dagegen ist nicht selten existentiell auf die Nutzung dieses Eigentums angewiesen. Nimmt man hinzu, daß Miet-/Pachtverträge regelmäßig über lange Zeiträume abgeschlossen werden, kann die Bedeutung einer noch vor Unterzeichnung der Verträge einsetzenden Rechtsberatung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das gilt sowohl für Gewerbeimmobilen wie auch für den Wohnungsmarkt; zumal dann, wenn die Mieträume privater Lebensmittelpunkt sind.  

Mit uns an ihrer Seite sind unsere Mandanten in jeder Phase gerüstet: von der Erstellung eines Gewerbe- oder Wohnungsmietvertrages, der die individuellen wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten berücksichtigt, über die Prüfung und Verhandlung von vom Vermieter gestellten Vertragsentwürfen bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses nach Kündigung.

Als wesentlicher Bestandteil der Vermögensbildung findet zunehmend der Erwerb von Wohnungseigentum Interesse – die fremdvergebene Verwaltung und die leichtere Wiederverwertbarkeit sind neben dem knappen Baugrund häufig ausschlaggebende Beweggründe.

Dabei sieht sich der Erwerber mit einer komplexer rechtlichen Gemengelage konfrontiert: Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum sind zu unterscheiden, Rechte zu wahren gegenüber und in der Eigentümergemeinschaft wie auch gegenüber dem Verwalter des Gemeinschaftseigentums. Den rechtlichen Rahmen bilden die gerade erst reformierten Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, die meist bereits vorhandene Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sowie die Beschlüsse der Eigentümer – und nicht zuletzt die das Wohnungseigentumsrecht in besonderem Maße prägende Rechtsprechung.

Wir beraten den teilenden Eigentümer/Bauträger beim Abfassen von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Verwalter und Eigentümer bei der rechtssicheren Formulierung und Prüfung von Beschlüssen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften und die einzelnen Eigentümer in gerichtlichen (Beschlußanfechtungs-) Verfahren. 

Für Sie im Einsatz:

Roger Schulze Temming

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Für Sie tätig

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Das haben schon viele Arbeitgeber leidvoll erfahren müssen. Umso wichtiger sind Rechtsrat bereits bei der Erarbeitung von Verträgen und eine im besten Fall laufende Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen und Rechtsprechung. Kommt es doch zum Rechtsstreit, stehen wir Ihnen mit unserer mehr als zwanzigjährigen Erfahrung fachlich kompetent zur Seite.

Wir beraten und vertreten in allen gerichtlichen Angelegenheiten des individuellen (so etwa Kündigungsschutzklagen und Eingruppierungsstreitigkeiten) wie auch des kollektiven Arbeitsrechts (so etwa Beschlußverfahren, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Verhandlungen über Interessenausgleiche/Sozialpläne sowie Einigungsstellenverfahren).  

Verhandlungsstärke, Leidenschaft und Beharrlichkeit zeichnen uns aus. Wir setzen uns ein, um die uns anvertrauten wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu verwirklichen. Das schließt den kritischen Blick auf die innerbetrieblichen Belange in den Unternehmen unserer Mandanten ein. Damit auch nach Abschluß der Angelegenheit die Grundlage für den unternehmerischen Erfolg unserer Mandanten erhalten bleibt.

Für Sie im Einsatz:

Iris Kasprzak

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Iris Kasprzak

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Iris Kasprzak berät Unternehmen und Geschäftsleitungen in allen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete. Im Vordergrund steht die laufende rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der täglichen Personalarbeit. Aber auch bei Umstrukturierungen ist ihr Rat gefragt.

Leitend ist für sie bei der engagierten, lösungsorientierten Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten stets der Blick auf das wirtschaftlich Vernünftige. Iris Kasprzak vertritt die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich wie auch gerichtlich bis vor das Bundesarbeitsgericht, in Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen oder vor Einigungsstellen.  

Nach dem Studium in Konstanz und Berlin hat sie vorübergehend als beauftragte Rechtspflegerin bei dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gearbeitet. Iris Kasprzak ist zudem Referentin zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für ein überregionales Fortbildungsinstitut und hält Inhouse-Seminare für Arbeitgeber und Betriebsräte.

Roger Schulze Temming

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Roger Schulze Temming hat sich insbesondere auf das Geschäfts- und Wohnraummietrecht mit all seinen Ausprägungen spezialisiert. Dabei berät und vertritt er – erforderlichenfalls auch vor Gericht – überwiegend gewerbliche Vermieter und Investoren sowie private und öffentlich-rechtlich strukturierte Wohnungsgesellschaften.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Wohnungseigentumsrecht.

Langjährige Erfahrungen im Maklerrecht, Pachtrecht und Grundstücksrecht runden seine wirtschaftsrechtliche Kompetenz ab.

Roger Schulze Temming hat in Bielefeld studiert. Er ist Mitglied der ARGE Mietrecht und der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).