Dr. Bloß Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rostock

Dr. Hans-Ulrich Bloß

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

(bis 2014 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht)

Dr. Hans-Ulrich Bloß hat sich auf das Gesellschaftsrecht mit all seinen Facetten spezialisiert. Langjährige Erfahrungen im Insolvenzrecht und Grundstücksrecht unterstreichen seine wirtschaftsrechtliche Kompetenz.

Daneben bilden seit jeher das Steuerrecht und Steuerstrafrecht den weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit; so insbesondere die Verteidigung im Steuerstrafverfahren, die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden in Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Verfahren wie auch die Steuerberaterhaftung.

Nach der Ausbildung zum Steuerfachangestellten folgten Studium und Promotion an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er ist Reserveoffizier und Ausdauersportler und seit August 2023 Honorarkonsul der Republik Österreich für den Amtsbezirk Mecklenburg-Vorpommern.

Im Unternehmen bilden bebaute und unbebaute Grundstücke häufig das wesentliche Anlagevermögen. Auch bei der privaten Vermögensvorsorge sind Grundstücke regelmäßig wichtiger Bestandteil. Ihr meist kreditfinanzierter Erwerb bildet die Grundlage. Verwaltung, Wertsteigerung und Sicherung sowie Verwertung folgen. In der Regel sind erhebliche Werte betroffen – und verschiedenste Rechtsgebiete, zu denen wir umfassend beraten.

Über die Gestaltung, Prüfung und Abwicklung von Grundstücks- und Wohneigentumskaufverträgen, die Beratung zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Belangen, die Vertretung unserer Mandanten wegen Gewährleistung bis zur Beratung und Vertretung zu Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts behalten wir die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im Blick.

Dabei können wir auf ein über Jahre gewachsenes Netzwerk von Notaren, Vermittlern, Verwaltern, Bauträgern und Finanzierern zurückgreifen.

Neben dem Grundstücksrecht hat sich das Maklerrecht als eigenständige Materie etabliert. Maklerverträge und begleitende Verträge – wie etwa Reservierungsvereinbarungen – unterziehen wir wegen der kritischen Rechtsprechung besonders eingehender Prüfung. Maklerunternehmen stehen wir bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen zur Seite. Erforderlichenfalls vertreten wir deren Ansprüche auf Maklerprovision engagiert auch vor Gericht. Demgegenüber können sich Maklerkunden auf unser Fachwissen bei der Abwehr unberechtigter Provisionsansprüche verlassen.

Für Sie im Einsatz:

Roger Schulze Temming

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dr. Hans-Ulrich Bloß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Roger Schulze Temming

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Roger Schulze Temming hat sich insbesondere auf das Geschäfts- und Wohnraummietrecht mit all seinen Ausprägungen spezialisiert. Dabei berät und vertritt er – erforderlichenfalls auch vor Gericht – überwiegend gewerbliche Vermieter und Investoren sowie private und öffentlich-rechtlich strukturierte Wohnungsgesellschaften.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Wohnungseigentumsrecht.

Langjährige Erfahrungen im Maklerrecht, Pachtrecht und Grundstücksrecht runden seine wirtschaftsrechtliche Kompetenz ab.

Roger Schulze Temming hat in Bielefeld studiert. Er ist Mitglied der ARGE Mietrecht und der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).