Dr. Bloß Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rostock

Immobilien sind die Grundlage erfolgreichen Wirtschaftens. Gleichzeitig sind sie ein knappes Gut.

Die hohe Zahl der Mieter trifft daher auf wenige Vermieter, die sich ihrer Marktmacht nur zu bewußt sind. Der Vermieter erwartet zu recht Planungssicherheit und Absicherung gegen finanzielle Schwächen der Mieter, denen er sein Eigentum über lange Jahre zur Nutzung überläßt. Der Mieter dagegen ist nicht selten existentiell auf die Nutzung dieses Eigentums angewiesen. Nimmt man hinzu, daß Miet-/Pachtverträge regelmäßig über lange Zeiträume abgeschlossen werden, kann die Bedeutung einer noch vor Unterzeichnung der Verträge einsetzenden Rechtsberatung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das gilt sowohl für Gewerbeimmobilen wie auch für den Wohnungsmarkt; zumal dann, wenn die Mieträume privater Lebensmittelpunkt sind.  

Mit uns an ihrer Seite sind unsere Mandanten in jeder Phase gerüstet: von der Erstellung eines Gewerbe- oder Wohnungsmietvertrages, der die individuellen wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten berücksichtigt, über die Prüfung und Verhandlung von vom Vermieter gestellten Vertragsentwürfen bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses nach Kündigung.

Als wesentlicher Bestandteil der Vermögensbildung findet zunehmend der Erwerb von Wohnungseigentum Interesse – die fremdvergebene Verwaltung und die leichtere Wiederverwertbarkeit sind neben dem knappen Baugrund häufig ausschlaggebende Beweggründe.

Dabei sieht sich der Erwerber mit einer komplexer rechtlichen Gemengelage konfrontiert: Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum sind zu unterscheiden, Rechte zu wahren gegenüber und in der Eigentümergemeinschaft wie auch gegenüber dem Verwalter des Gemeinschaftseigentums. Den rechtlichen Rahmen bilden die gerade erst reformierten Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, die meist bereits vorhandene Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sowie die Beschlüsse der Eigentümer – und nicht zuletzt die das Wohnungseigentumsrecht in besonderem Maße prägende Rechtsprechung.

Wir beraten den teilenden Eigentümer/Bauträger beim Abfassen von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Verwalter und Eigentümer bei der rechtssicheren Formulierung und Prüfung von Beschlüssen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften und die einzelnen Eigentümer in gerichtlichen (Beschlußanfechtungs-) Verfahren. 

Für Sie im Einsatz:

Roger Schulze Temming

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Roger Schulze Temming

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Roger Schulze Temming hat sich insbesondere auf das Geschäfts- und Wohnraummietrecht mit all seinen Ausprägungen spezialisiert. Dabei berät und vertritt er – erforderlichenfalls auch vor Gericht – überwiegend gewerbliche Vermieter und Investoren sowie private und öffentlich-rechtlich strukturierte Wohnungsgesellschaften.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Wohnungseigentumsrecht.

Langjährige Erfahrungen im Maklerrecht, Pachtrecht und Grundstücksrecht runden seine wirtschaftsrechtliche Kompetenz ab.

Roger Schulze Temming hat in Bielefeld studiert. Er ist Mitglied der ARGE Mietrecht und der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).