Dr. Bloß Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rostock

Bereits mit der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters greift der Staat empfindlich ein in die Autonomie des Unternehmens, die mit einer regelmäßig nachfolgenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens ganz verloren zu gehen droht. Nicht selten steht damit auch die Existenz des Unternehmenslenkers auf dem Spiel.

Vorsorge zur Vermeidung von Insolvenzlagen, Abwehr unzulässiger Eröffnungsanträge, kompetente Vertretung bereits im vorläufigen Verfahren gegen Inanspruchnahmen der Geschäftsführung durch den Insolvenzverwalter, die Finanzverwaltung oder Sozialversicherungsträger bilden regelmäßig den Schwerpunkt nachgefragter Beratung. Zudem sind strafrechtliche Spätfolgen zu beachten, die nicht selten ihren Ursprung in tendenziösen oder auch nur schlampigen Insolvenzgutachten haben.

Unsere langjährige Erfahrung und unser hartnäckiges Engagement sichern unseren Mandanten auch in schwieriger Situation noch Handlungsoptionen.

Für Sie im Einsatz:

Dr. Hans-Ulrich Bloß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)