Dr. Bloß Rechtsanwälte / Fachanwälte, Rostock

Im Unternehmen bilden bebaute und unbebaute Grundstücke häufig das wesentliche Anlagevermögen. Auch bei der privaten Vermögensvorsorge sind Grundstücke regelmäßig wichtiger Bestandteil. Ihr meist kreditfinanzierter Erwerb bildet die Grundlage. Verwaltung, Wertsteigerung und Sicherung sowie Verwertung folgen. In der Regel sind erhebliche Werte betroffen – und verschiedenste Rechtsgebiete, zu denen wir umfassend beraten.

Über die Gestaltung, Prüfung und Abwicklung von Grundstücks- und Wohneigentumskaufverträgen, die Beratung zu steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Belangen, die Vertretung unserer Mandanten wegen Gewährleistung bis zur Beratung und Vertretung zu Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts behalten wir die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im Blick.

Dabei können wir auf ein über Jahre gewachsenes Netzwerk von Notaren, Vermittlern, Verwaltern, Bauträgern und Finanzierern zurückgreifen.

Neben dem Grundstücksrecht hat sich das Maklerrecht als eigenständige Materie etabliert. Maklerverträge und begleitende Verträge – wie etwa Reservierungsvereinbarungen – unterziehen wir wegen der kritischen Rechtsprechung besonders eingehender Prüfung. Maklerunternehmen stehen wir bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen zur Seite. Erforderlichenfalls vertreten wir deren Ansprüche auf Maklerprovision engagiert auch vor Gericht. Demgegenüber können sich Maklerkunden auf unser Fachwissen bei der Abwehr unberechtigter Provisionsansprüche verlassen.

Für Sie im Einsatz:

Roger Schulze Temming

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Dr. Hans-Ulrich Bloß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)